HiWo-med Medizintechnik GmbH

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch entsprechende Lieferung verbindlich. Sie können den Kaufvertrag telefonisch, per Telefax, E-Mail oder Onlinekauf schließen. Beim Onlinekauf legen Sie ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb und geben im Laufe des Bestellprozesses Ihre Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons nehmen Sie das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an.

3. Lieferung
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen in zumutbaren Grenzen gelten als Vertragserfüllung. Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Es besteht nur bezüglich der nicht gelieferten Ware, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Käufer nachweislich kein Interesse. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Unvorhergesehene Ereignisse (gleichviel ob bei uns oder beim Zulieferer eingetreten) wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. Haftung wegen Vertragsverletzung
Bei der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, gegebenenfalls auf Mehraufwendungen für einen Deckungskauf.

5. Rücktritt
Hat der Käufer bei Abschlüssen (Sukzessiv Lieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Käufer bis zum Ablauf der Bezugsfrist eine frühere Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, unsere Lieferung zurückzuhalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach ergebnislosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6. Preise
Unsere Preise gelten ab Versandstätte ausschließlich Verpackung soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Bestellungen unter €100,00 Nettowarenwert wird eine Versandkostenpauschale von €8,50 netto erhoben und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Wir behalten uns vor, die durch Beachtung besonderer Versandvorschriften des Käufers entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Erhöhungen oder Neubegründungen der auf Erzeugung, Vertrieb, Transport etc. der Waren liegenden Kosten einschließlich öffentlicher Lasten berechtigen uns bei Abschlüssen (Sukzessiv Lieferungsverträgen) zur Erhöhung unserer Preise. Gleiches gilt für Lieferungen, die erst nach 4 Wochen gerechnet vom Vertragsabschluss durchgeführt werden sollen. Für die Berechnung sind die in unserer Versandstätte festgestellten Gewichte, Maße oder Stückzahlen maßgebend.

7. Zahlung
Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung endgültig verfügen können.
Soweit nicht anders vereinbart, gewähren wir 8 Tage nach Rechnungsstellung 2% Skonto, nach 21 Tagen sind unsere Rechnungen rein netto fällig. Bei Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandats gewähren wir 2% Skonto. Den Lastschrifteinzug kündigen wir dem Kunden in der Rechnung an. Die SEPA-Lastschrift wird innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig.
Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift gehen zu Lasten des Käufers. Für nach Verzugseintritt entstandene Mahnkosten wird eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 € für die 2. und 10,00€ für die 3. Zahlungserinnerung zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

8. Versand und Gefahrtragung
Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach unserem besten Ermessen. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers dabei angemessen zu berücksichtigen. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Käufer überlassen.

9. Rücksendungen
Die Rückgabe gekaufter Ware ist nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer vorherigen Zustimmung möglich. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren werden wir unfrei zurückschicken. Rückwaren reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders. Bei der Vergütung des Wertes zurückgegebener Ware werden wir je nach Verwendbarkeit der Ware folgende Abzüge vornehmen: Nicht mehr verwendungsfähige oder überalterte Ware wird von uns nicht vergütet.

10. Gewährleistung bei Mängelrügen
Die Verarbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers. Unsere Verarbeitungsvorschläge sind – auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter – unverbindlich und befreien den Käufer nicht von der Prüfung der durch uns gelieferten Waren auf ihre Eignung und Zwecke. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig untersucht und uns die vermeintlichen Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung angezeigt hat. Unterlässt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel der Ware bei Gefahrübergang leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers, kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzleistung nicht möglich sein, misslingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, sind wir zur Wandlung oder Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11. Entsorgung von Elektro-/Elektronikgeräten
Wir übernehmen keine Verpflichtungen/Kosten im Zusammenhang mit der Rücknahmepflicht von Elektro/Elektronikgeräten (§ 10 Abs. 2 ElektroG).
Der Käufer verpflichtet sich, falls vom Hersteller nicht anders geregelt, Geräte nach Nutzungsbeendigung ordnungsgemäß zu entsorgen oder an den Hersteller zurückzugeben. Kosten, die der Hersteller an HiWo-med weitergibt, werden von HiWo-med an den Käufer weitergegeben.

12. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer alle Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat. Dies gilt auch dann, wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges Waren auch vor fälliger Bezahlung des Kaufpreises zu verarbeiten oder zu veräußern. Unser Eigentum an den Waren erlischt jedoch nicht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Es besteht zwischen den Vertragsteilen Einigung darüber, dass wir im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu neuen Waren entsprechend Eigentum bzw. Miteigentum erwerben. Die neue Sache wird jeweils von dem Auftraggeber im Rahmen unseres Miteigentums unentgeltlich für uns verwahrt.
Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder der aus diesen hergestellten Sachen ist dem Käufer untersagt.
Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte hat uns der Käufer unverzüglich Mitteilung zu machen, das Eigentumsrecht sowohl Dritter als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen und uns bei der Wahrung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er mit Vertragsabschluss bis zur völligen Tilgung all unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung erwachsenen Forderungen an seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar in Höhe des Rechnungswertes unserer in den veräußerten Gegenständen enthaltenen Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Lieferungsanforderung insgesamt um mehr als 20%, werden im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen aus der Sicherung freigegeben.
Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die zu Bedenken in die Kreditwürdigkeit des Käufers Anlass geben oder kommt dieser mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug, so sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung oder zu unserer Sicherung die Herausgabe der gelieferten Ware und für künftige zu liefernde Waren Vorauszahlung oder Sicherheitsstellung zu verlangen. Die Anmeldung des Konkurses, die Leistung
des Offenbarungseides, ein im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten eintretender Wechsel des Firmeninhabers entbinden uns von der Erfüllung etwa laufender Aufträge, wobei die Entscheidung über die Ausführung der Aufträge bei uns liegt.

13. Vertragsverletzungen
Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstätte, Erfüllungsort für die Zahlung ist Uffing. Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das für unseren Geschäftssitz und im Übrigen sachlich zuständige Gericht oder die für den Wohnsitz des Käufers zuständigen Gerichte. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht; das einheitliche Kaufgesetz findet keine Anwendung.

15. HiWo-med Onlineshop
Der Kunde verpflichtet sich bei Freischaltung für den HiWo-med Onlineshop, dass die vergebenen Passwörter nur innerhalb des Unternehmens verwendet werden und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung wird der Zugriff entzogen und die Passwörter gelöscht.

Stand: August 2021

 

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